Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich / Gültigkeit der Bedingungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte (Seminar- und Weiterbildungsveranstaltungen, Beratungsleistungen, Dienstleistungen und Lieferungen) mit uns. Mit der Bestellung bzw. der Beauftragung erkennt der Käufer/Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Geschäftsbedingungen an.
1.2. Die von der ESCOMAG GmbH, nachfolgend kurz ESCOMAG genannt, eingesetzten Berater / Dienstleister / Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrage und im Namen der ESCOMAG GmbH. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit Beratern / Trainer sind ausschließlich über die ESCOMAG GmbH abzuwickeln.
1.3. Zusicherungen, Nebenreden und Änderungen eines Auftrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
1.4. Wir sind berechtigt die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
2. Angebote / Bestellung / Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung / Preise
2.1. Alle Angebote / Preise / Bestätigungen sind freibleibend bis zur endgültigen Rechnungsstellung. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich und rechtsverbindlich bestätigt wird. Alle unsere Preise verstehen sich ab Lieferort zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Fahrt- und Übernachtungskosten, Verpackungs- und Versendungskosten, falls nicht anders vereinbart.
2.2. Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir ab Werk und berechnen die Leistungen zum Lieferdatum, Fälligkeit sofort zum Rechnungsdatum, ohne Abzug. Die ESCOMAG behält sich vor, bei Neukunden oder einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage Barzahlung oder Vorauskasse vorzuschreiben.
2.3. Mit dem Auftrag / Anmeldung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware, Leistung oder Schulung erwerben zu wollen. Verträge bedürfen der Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung oder der Ausführung des Auftrags durch uns. Die ESCOMAG darf ohne Einwilligung des Auftraggebers Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn der Auftragnehmer ein Unternehmen der ESCOMAG ist oder sichergestellt ist, dass er die Anforderungen der ESCOMAG erfüllt.
Die Beauftragung/Bestellung muss schriftlich erfolgen per Post oder per Mail: ESCOMAG GmbH, Mergentheimer Strasse 15, 74219 Möckmühl, Germany oder über das Internet: www.ESCOMAG.com oder E-Mail: kontakt@escomag.com.
2.4. Sofern Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen Gegenstand des Vertrages sind, so werden diese nur dann von ESCOMAG als Dienstleistungs- oder Liefervertrag erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Darüber hinaus haftet die ESCOMAG grundsätzlich nicht für einen bestimmten Beratungs- oder sonstigen Erfolg.
2.5. Die Firma ESCOMAG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartner der Firma ESCOMAG die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verschlechtert haben, Konkurs- oder Vergleichsverfahren gestellt wurde oder sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
3. Lieferfristen / Höhere Gewalt
3.1. Angegebene Lieferzeiten bzw. Fristen zur Leistungserbringung sind stets nur annähernd und nicht verbindlich. Vereinbarte Lieferzeiten können nur bei Erfüllung der dem Käufer obliegenden Pflichten (z.B. Beibringen etwaiger Unterlagen, Mitwirkung des Kunden, Leistung einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.
3.2. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen kann sich die Lieferzeit verlängern.
3.3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn wir den Käufer mitgeteilt haben, dass die bestellte Ware bei uns abholbereit ist.
3.4. Lieferverzug tritt – unbeschadet obiger Vereinbarungen – nicht ein, im Falle höherer Gewalt, Insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb der Firma ESCOMAG, dem des Lieferanten oder des Unterlieferanten eintreten.
3.5. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung im Punkt 3.1 – 3.4 sind ausgeschlossen.
4. Widerruf / Stornierung / Umbuchungen
4.1. Der Besteller kann bei Online-Bestellungen seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Es wird darauf hingewiesen, dass ESCOMAG ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Datenträgern, wie z.B. CDs, USB-Stick, Software, Anwenderdateien, wie z.B. Word-, Excel-, PowerPoint-Dateivorlagen, etc., die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software, Anwenderdaten, Formulare und Dateien zum Download) übermittelt worden sind. Für Warenbestellungen und kundenspezifische Produkte gibt es kein Rückgaberecht.
4.2. Alle Rücklieferungen haben frei und versichert zu erfolgen. Unfreie Rücksendungen oder Rücksendungen per Nachnahme werden von uns nicht angenommen.
4.3. Eine Stornierung bzw. Kündigung von Dienstleistungen/Dienstleistungsverträgen kann nur schriftlich erfolgen. Die Stornierungs- / Kündigungsfrist für Dienstleistungsverträge beträgt 1 Monat zum Monatsende. Der entstandene Aufwand wird bis Vertragsende in Rechnung gestellt.
4.4. Bei schriftlichen Stornierungen von Anmeldungen für Seminare oder Weiterbildungsveranstaltungen bis 30 Kalendertage vor Seminarbeginn entstehen Ihnen keine Kosten. Im Falle einer späteren Absage stellen wir 50 Prozent der Seminarkosten in Rechnung. Bei Nichterscheinen ohne Absage oder Stornierung am gleichen Tag berechnen wir die vollen Seminarkosten.
4.5. Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung oder einen anderen Termin können bis 14 Tage auf Anfrage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden. Bei einer zugestimmten Umbuchung fallen hierbei Umbuchungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro pro Person und Veranstaltungstag sowie einer zusätzlichen Umbuchungspauschale von 50,00 Euro pro Person an. Die Pauschale und die Gebühren dienen zur Abdeckung des Verwaltungsaufwands und der Kostenzusagen gegenüber den Vertragspartnern.
5. Ablehnung / Zurückweisung
In Ausnahmefällen behält sich die ESCOMAG das Recht vor, Anmeldungen/Aufträge ohne Erklärung zurückzuweisen. Bei Seminaren oder Weiterbildungsveranstaltungen kann ein Veranstaltungsteilnehmer vom Seminarleiter ausgeschlossen werden, falls dessen weitere Anwesenheit die übrigen Teilnehmer erheblich stören würde. Ein Anspruch auf Rückvergütung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
6. Lieferung / Versand / Dienstleistungserbringung
6.1. Alle Lieferungen und Leistungen müssen vorher mit der Firma ESCOMAG vereinbart werden, maßgebend sind unsere geltenden Geschäftsbedingungen. Die gesamten Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungs- und Portokosten werden von uns billigst berechnet.
6.2. Die Erbringung für einen Mann-Tag für Projekte, Prozessanalysen oder Audits besteht aus 8 Zeitstunden, dagegen besteht ein Seminar- / Schulungstag aus 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.
6.3. Rücksendungen von Waren können nur in Originalverpackung und mit Beilage eines Lieferscheines und der Rechnung angenommen und bearbeitet werden.
6.4. Sonderanfertigungen oder Musterlieferungen können grundsätzlich nicht mehr von uns zurückgenommen werden. Ebenfalls sind Seminare, Weiterbildungsveranstaltungen, Beratungsdienstleitungen und Lohnarbeiten im Auftrag des Kunden nicht rückerstattungsberechtigt.
6.5. Alle Rücklieferungen z. B. Reparaturen, Wandlung der Ware etc. haben frei und versichert zu erfolgen. Unfreie Rücksendungen oder Rücksendungen per Nachnahme werden von uns nicht angenommen.
7. Rechnung / Zahlung
7.1. Alle Lieferungen und Leistungen sind sofort bei Übernahme ohne Abzug fällig und bar oder per Rechnung zu bezahlen, alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns im Einzelfall vor, die Zahlungsbedingungen Barzahlung oder per Vorauskasse vorzuschreiben bzw. auch Teilabrechnungen vorzunehmen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
7.2. Die Gebühren und Honorare für Seminare und Weiterbildungsveranstaltungen werden mit Erhalt der Rechnung fällig und sind bis zum Seminarbeginn ohne Abzug zu begleichen. Übernachtung und Abendessen sind nicht enthalten.
7.3. Bei Überschreitung dieses Zahlungsziels werden die üblichen Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Alle Lieferungen- und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma ESCOMAG, dies schließt auch das geistige Eigentum bei Beratungs- und Ingenieursdienstleistungen mit ein.
8.2. Bei wesentlichen vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Firma ESCOMAG berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet oder bei erbrachten Dienstleistungen Schadensersatz zu fordern. In der Zurücknahme eines gelieferten Gegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Für den Fall, dass ein gelieferter Gegenstand der Firma ESCOMAG gepfändet wird, sind wir zum Rücktritt berechtigt, in der Pfändung durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergewöhnlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall, dies gilt auch für Vollstreckungskosten, die nach einer Klage nach § 771 ZPO im Zusammenhang stehen.
8.3. Der Käufer darf die erworbenen Produkte erst nach kompletter Bezahlung im ordentlichen Zustand an Dritte veräußern. Die Verarbeitung oder Umbildung gelieferter Gegenstände durch den Käufer wird für die Firma ESCOMAG vorgenommen. Wird ein gelieferter Gegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt die Firma ESCOMAG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt übrigens das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgte die Vermischung in einer Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der Firma ESCOMAG anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum für die Firma ESCOMAG.
9. Mängelrügen / Nachbesserungen / Minderung / Wandlung
9.1. Falschlieferungen, Mengenfehler und erkennbare Mängel sind innerhalb von 30 Tagen schriftlich anzuzeigen. Sachmängel die auch bei ordnungsmäßiger Prüfung der Ware nicht erkannt wurden sind innerhalb von zwei Wochen nach bekannt werden schriftlich zu rügen.
9.2. Bei berechtigter und begründeter Rüge sind wir zur Behebung des Sachmangels, unter Ausschluss jeglicher, weiterer Ansprüche des Käufers, zur Instandsetzung, Nachbesserung durch uns oder einen Lieferanten/Dienstleister unserer Wahl, Ersatz- oder Nachlieferung, oder zur Gutschrift des Warenwertes nach unserer Wahl berechtigt. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
9.3. Eine Ersatzlieferung wird nicht gewährt bei Mängeln, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, bei Fremdeingriffen, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Eine Ersatzleistung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Veränderungen von nicht ausdrücklich dazu autorisierter Stelle an der gelieferten Ware vorgenommen werden oder Teile oder Geräte eingebaut bzw. angeschlossen wurden, die von uns nicht zugelassen sind bzw. nicht von uns geliefert worden sind.
10. Gewährleistung
10.1. Wir gewähren für Warenlieferungen die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Kauf- bzw. Rechnungsdatum. Dienstleistungen bzw. Beratungsleistungen sind grundsätzlich aus der Gewährleistung ausgeschlossen. Alle Rücklieferungen z. B. Reparaturen, Wandlung der Ware etc. haben frei und versichert zu erfolgen.
10.2. Wir haften nicht hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen für einen vom Kunden bezweckten wirtschaftlichen oder sonstigen Leistungserfolg.
10.2. Die Gewährleistung entfällt, wenn ein der unter Punkt 9.3. genannter Gründe vorliegt.
10.3. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form wird grundsätzlich keine Gewähr übernommen werden.
11. Schadenersatzansprüche / Haftung
11.1. Schadensersatzansprüche des Käufers, werden ausgeschlossen, es sei denn, Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Firma. Die Firma ESCOMAG haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung bei Seminaren oder Weiterbildungsveranstaltungen mitgebrachten Gegenstände. Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
11.2. Soweit wir auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens unserer Organe zum Schadenersatz verpflichtet sind, beschränkt sich der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.
11.3. Bei CD-ROM, EDV-Daten, Formularen, Dateivorlagen oder Datenbereitstellung stellt die Firma ESCOMAG nur Daten und Mustervorlagen zur Verfügung, um den Kunden zu unterstützen. Die mit diesen Programmen und Datenbanken errechneten Daten/Ergebnisse dienen allein der Produktbeschreibung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar. Die Firma ESCOMAG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung dieser Daten entstehen. Insbesondere nicht für Personen, Sach- oder Vermögensschäden, die als Folgeschäden unmittelbar in Zusammenhang mit der Nutzung der Daten in Verbindung stehen.
12. Mitwirkung des Kunden
12.1. Der Kunde ist sich bewusst, dass die ESCOMAG zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich, auf entsprechende Aufforderung, sämtliche für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er stellt einen ausreichenden Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zur Verfügung, um die Vertragsdurchführung für die beauftragten Dienstleistungen durch die Mitarbeiter der ESCOMAG sowie etwaigen Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen sicher zu stellen. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten stellt der Kunde unentgeltlich und rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung, in denen auch Unterlagen, Arbeitsmittel oder Datenträger sicher aufbewahrt werden können.
12.2. Sämtliche Mitwirkungsleistungen des Kunden erfolgen unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
12.3. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgemäß, so kann die ESCOMAG dem Kunden eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten setzen. Erfolgt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht innerhalb der gesetzten Frist, so ist die ESCOMAG zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben im Falle der Kündigung unberührt.
13. Hotelbuchung / Gastronomie
13.1. Die Vertragspartner, wie z.B. Hotels, Raumanbieter, etc. bieten spezielle Konditionen für die Dauer der Veranstaltung an. Die Zimmerbuchung und die Hotelabrechnung nimmt der Teilnehmer unter Berufung auf die entsprechende Veranstaltung selbst vor. Wir übernehmen keine Garantie für die Verfügbarkeit von Hotelzimmern.
13.2. Die Leistungen der in Anspruch genommenen Hotels sind nicht Gegenstand der Leistungen der ESCOMAG. Dies gilt auch für etwaige gastronomischen Leistungen und sonstige Nebenleistungen. Die Hotels erbringen ihre Leistungen selbstständig und nicht als Erfüllungsgehilfen der ESCOMAG, auch nicht, wenn Zahlungen für die Teilnehmer (z.B. bei der Verpflegung) zur Vereinfachung der Organisation unter Umständen über die ESCOMAG ausgeglichen werden.
14. Nutzungsrecht, Copyright, Schutz- und Urheberrechte
14.1. Für alle der ESCOMAG im Auftrag entwickelten Werke und Arbeitsergebnisse räumt die ESCOMAG dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem im jeweiligen Auftrag beschriebenen Umfang zu nutzen.
14.2. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt oder eine Dienstleistung erhält. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert oder haben wir aufgrund der Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen und freizustellen sowie die uns sonst entstehenden Schäden zu ersetzen.
14.3. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert oder haben wir aufgrund der Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen und freizustellen sowie die uns sonst entstehenden Schäden zu ersetzen.
14.4. Unsere Daten und die dazugehörenden Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Käufers, der eine einfache, nicht übertragbare Lizenz erhält, bestimmt. Ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung darf der Käufer weder Daten noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser durch den Käufer auch auf Kopien anzubringen.
14.5. Lernmittel und Trainingsunterlagen bei Seminaren oder Weiterbildungsveranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Copyright der Firma ESCOMAG. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht kopiert und nicht vervielfältigt werden. Dies gilt auch für den innerbetrieblichen Gebrauch. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung der Firma ESCOMAG unzulässig und wird strafrechtlich verfolgt.
15. Geheimhaltung
15.1. Die Vertragspartner sind beidseitig verpflichtet, ihnen zugänglich gemachte oder sonst ihnen bekannt gewordene geheimhaltungsbedürftige Informationen und/oder Kenntnisse über geschäftliche oder betriebliche Daten über den jeweils anderen Vertragspartner und/oder dessen Geschäftspartner, gleich welcher Art, die ihrer Art nach nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, streng vertraulich zu behandeln und während der Vertragslaufzeit sowie zwei Jahre nach Vertragsbeendigung Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht, sofern der grundsätzlich zur Geheimhaltung verpflichtete Vertragspartner nachweist, dass ihm diese Informationen schon vor der Zusammenarbeit mit dem anderen Vertragspartner bekannt waren, von berechtigten Dritten mitgeteilt worden sind oder ohne Verschulden des zur Geheimhaltung verpflichteten Vertragspartners bekannt geworden sind. Eine Vervielfältigung der Daten / Informationen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig.
15.2. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht für vom Kunden erstellte Werke sowie vom Kunden erbrachte Dienstleistungen, es sei denn diese haben geheimhaltungsbedürftige Informationen gemäß Punkt 15.1. zum Gegenstand.
16. Datenschutz
Alle Daten werden gemäß dem Datenschutzgesetz und anderer gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften elektronisch und/oder manuell gespeichert. Soweit zur Geschäftsabwicklung, oder nach anderen Gesetzen und Vorschriften notwendig oder angemessen, geben wir die Daten auch an Dritte, unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen, weiter. Die vollständige oder teilweise Datenweitergabe erfolgt, soweit erforderlich oder zweckmäßig, insbesondere an unsere selbständigen und unselbständigen Tochtergesellschaften, Handelsagenturen /-vertreter, Geschäftspartner, Steuer- / Wirtschaftsberater, Rechtsanwälte und Bankinstitute.
17. Nichtigkeitsklausel
Es gilt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Heilbronn.
Gültigkeit: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Fall von Differenzen in der Übersetzung immer ausschließlich gültig in der deutschen Version. Diese Geschäftsbedingungen sowie das Copyright sind gültig seit dem 01.06.2024